Abgasnachbehandlung | Überwachung

Egal was kommt – Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen!
 Formaldehyd-Bonus langfristig sichern!
Aufgepasst: Nur wenn alle Ihre Anlagen mit ihrem Formaldehyd-Ausstoß unter dem neuen Grenzwert von 20 mg/m³ liegen, bekommen Sie auch zukünftig die Förderung von 1ct/kWh von Ihrem Energieversorger. Nun heißt's schnell sein – schließlich liegt der Zuschuß für ein BHKW mit z. B. 192 kW bei runden 16.500 Euro pro Jahr.

Nutzen Sie unser Know-how!
Ob als Einbau vor oder im Abgaswärmetauscher, als Ausführung eines Wechselkatsystems oder als Universalkatalysator im Abgastrakt.
Wir beraten Sie umfassend, wie Sie ohne große Umbaukosten mit dem Einbau hochwertiger Katalysatoren auf dem neuesten Stand der Technik diesen Grenzwert erreichen.
Egal, ob Sie Motoren von MTU, MDE oder MAN in Ihrer Anlage im Einsatz haben, wir sind für Sie da.
Was ist die 44. BImSchV?
Die 44. BImSchV ist die nationale Umsetzung der europäischen MCP Richtlinie (vom 18.12.2015) und löst die aktuelle Fassung der TA Luft ab.
Die 44. BImSchV ist am 20.06.2019 in Kraft getreten und gilt für jeden Motor mit einer Feuerungswärmeleistung 
≥ 1 MW.
Hierzu ist ein kontinuirlicher Nachweis über die dauerhafte Einhaltung der Stickoxidemissionen und somit den effektiven Betrieb der Abgasanlage notwendig.

Wir bieten Ihnen Lösungen nach Ihrem Bedarf!
Beginnend mit der Version einer reinen NOx Überwachung und einer Datenspeicherung auf Festplatte, bis hin zu einer cloudbasierten NOx/CO Überwachung die Sie von überall einsehen und abrufen können.
Wir bieten Ihnen die Lösung für Ihr BHKW – und das herstellerunabhängig!
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